Für die meisten PatientInnen ist die Behandlung kostenlos. BVAEB (=BVA oder EB)-Versicherte und SVS (= GW und LW)--Versicherte zahlen nur dann den üblichen Selbstbehalt, wenn sie selbst versichert sind. Dort, wo wir fremde Einrichtungen nutzen, z.B. Reitställe oder Kletterhallen, werden Eintrittsgebühren oder ähnliches direkt von den BetreiberInnen an Sie verrechnet.