Kosten und Abrechnung
Wird im Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie die E-Card verwendet?
Das Ambulatorium kann nicht mit E-Card abrechnen.
Wann und wie oft muss ich einen Überweisungsschein abgeben?
1 x jährlich beim Erstkontakt.
Müssen die Versicherten aller Kassen einen Überweisungsschein abgeben?
Ja. Ausnahme: SVS-Landwirte und Krankenfürsorgeanstalt des Magistrates Salzburg.
Sind die Behandlungen für alle Patient*innen kostenlos?
Für die meisten Patient*innen ist die Behandlung kostenlos. BVAEB (=OEB oder EB)-Versicherte und SVS (= GW oder LW)--Versicherte zahlen nur dann den üblichen Selbstbehalt, wenn sie selbst versichert sind. Dort, wo wir fremde Einrichtungen nutzen, z.B. Reitställe oder Kletterhallen, werden Eintrittsgebühren oder ähnliches direkt von den Betreiber*innen an Sie verrechnet.
Unsere Ansprechpartnerin
![](https://ambulatorium-salzburg.at/wp-content/smush-webp/2021/08/Edith_Welser-b2d8f536.jpeg.webp)