Für die meisten Patient*innen ist die Behandlung kostenlos. BVAEB (=OEB oder EB)-Versicherte und SVS (= GW oder LW)--Versicherte zahlen nur dann den üblichen Selbstbehalt, wenn sie selbst versichert sind. Dort, wo wir fremde Einrichtungen nutzen, z.B. Reitställe oder Kletterhallen, werden Eintrittsgebühren oder ähnliches direkt von den Betreiber*innen an Sie verrechnet.