Kosten und Abrechnung
Am Anfang steht immer eine ärztliche Untersuchung. Dabei nehmen wir uns viel Zeit für ein ausführliches Gespräch über die Entwicklung Ihres Kindes und nehmen Ihre Beobachtungen und Sorgen ernst.
Eine intensive Auseinandersetzung mit allen Entwicklungsbereichen, wie zum Beispiel Haltung, Bewegung, Sinneswahrnehmung, Sprache sowie beim Verhalten, Fühlen und Denken bilden die Grundlage für das weitere Vorgehen. Eltern und Angehörige werden in diesem Prozess intensiv eingebunden.
Wenn nötig, werden in Absprache mit den Eltern zusätzliche Informationen von Kindergartenpädagog:innen bzw. Lehrer:innen eingeholt oder weitere medizinische Untersuchungen veranlasst.
Die Untersuchungsergebnisse werden mit den Eltern besprochen und Vorschläge für einen individuellen Behandlungsplan gemacht.
In regelmäßigen Abständen wird in neuerlichen Untersuchungen der Erfolg der Behandlung überprüft und die weitere Vorgangsweise festgelegt.
Häufige Fragen
Wird im Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie die E-Card verwendet?
Das Ambulatorium kann nicht mit E-Card abrechnen.
Wann und wie oft muss ich einen Überweisungsschein abgeben?
1 x jährlich beim Erstkontakt.
Müssen die Versicherten aller Kassen einen Überweisungsschein abgeben?
Ja. Ausnahme: SVS-Landwirte und Krankenfürsorgeanstalt des Magistrates Salzburg.
Sind die Behandlungen für alle Patient:innen kostenlos?
Für die meisten Patient:innen ist die Behandlung kostenlos. BVAEB- und SVS-Versicherte zahlen nur dann den üblichen Selbstbehalt, wenn sie selbst versichert sind. Dort, wo wir fremde Einrichtungen nutzen, z.B. Reitställe oder Kletterhallen, werden Eintrittsgebühren oder ähnliches direkt von den Betreiber:innen an Sie verrechnet.
Unsere Ansprechpartnerin
Edith Welser
Ansprechpartnerin für Kosten und Abrechnung
Tel. +43 662 87 44 40